Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zum Zwecke der einfacheren Lesbarkeit sind die AGB im generischen Maskulinum geschrieben.
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule Everyday Dogs Hundetraining, Tanja Schimmele, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1
Der Veranstalter bietet Trainings- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Hunden an, insbesondere Einzelstunden und Gruppenkurse, Seminare, Workshops, Aktivitäten, Veranstaltungen und Vorträge. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
Das Training beinhaltet in der Regel sowohl theoretische Sequenzen (Vermittlung von Wissen über das Erleben und Verhalten von Hunden) als auch praktische Einheiten (Übungen, in denen der Kunde im Hinblick auf das eigene Verhalten gegenüber seinem Hund angeleitet wird).
Das Training / die Beratung findet am vereinbarten Ort statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.
2.2
Durch die Übermittlung eines ausgefüllten Anmeldeformulars durch den Teilnehmer über die Homepage des Veranstalters und der anschließenden Bestätigung durch den Veranstalter per E-Mail oder Messenger-Nachricht kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Nach Absprache im Einzelfall kann das ausgefüllte Anmeldeformular auch zum vereinbarten Termin mitgebracht oder nachgereicht werden. Ohne ausdrückliche Bestätigung der Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Veranstalter, kommt kein Vertrag zustande. Ein bestimmter Erfolg ist seitens des Veranstalters bei allen angebotenen Dienstleistungen nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
2.3
Mit der Übermittlung des Anmeldeformulars meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.
Die Anmeldung zu Einzeltrainings / Einzelberatungen kann nur bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Entsprechendes gilt bei Anmeldungen zu offenen Gruppenstunden (z.B. Social Walk).
Bei einer Kursanmeldung mit vorab festgelegten Terminen schließt der Veranstalter mit dem jeweiligen Teilnehmer einen Teilnahmevertrag über die gesamte Kursdauer ab. Nimmt der Teilnehmer an einer oder mehreren Gruppenstunden nicht teil, hat er keinen Anspruch auf Ersatzstunden oder Erstattungen der versäumten Unterrichtsstunden. Eine Stornierung der Anmeldung durch einen einzelnen Teilnehmer ist 14 Tage vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Vom 13. bis zum 7. Tag werden 50% der Kursgebühr fällig. Vom 6. Tag bis zum 2. Tag werden 80% fällig. Ab dem Kursstart wird die komplette Kursgebühr fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Bricht der Teilnehmer eine Veranstaltung ab, ist er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
2.4
Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung aller Arten von Veranstaltungen abzusagen, insbesondere wenn sich zu wenige Teilnehmer angemeldet haben. Nach Absprache mit dem/den Teilnehmer/n werden diese nachgeholt. Der Veranstalter bemüht sich, einen Ersatztermin für die abgesagte Dienstleistung anzubieten. Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1
Der Vertrag beginnt und endet zum spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuell auf der Hompage ausgewiesenen Preisen des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3
Sämtliche Teilnahmegebühren sind spätestens zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen.
3.4
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.5
Sämtliche Veranstaltungen beginnen pünktlich zur festgelegten oder vereinbarten Zeit. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Last und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2
Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1
Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen.
5.2
Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3
Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5
Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn über körperliche Beeinträchtigungen und Beschwerden, Allergien, Auffälligkeiten im Verhalten wie Ängstlichkeit oder Aggressivität des teilnehmenden Hundes sowie Läufigkeit einer Hündin zu informieren.
5.7
Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.8
Der Kunde ist verpflichtet, das Mitbringen einer Begleit- oder Besuchsperson im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen.
5.9
Gewaltsame Einwirkung auf einen Hund und die Anwendung schmerzverursachender Hilfsmittel (z.B. Stachelhalsbänder, Elektroreiz-/Teletakt-Geräte) ist nicht gestattet. Handelt der Kunde tierschutzwidrig, wird er unverzüglich aus der Unterrichtsstunde ausgeschlossen. Eine Rückerstattung gegebenenfalls bereits entrichteter Vergütungen erfolgt nicht.
5.10
Sollte der Veranstalter es für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb an Veranstaltungen teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Teilnehmer Folge zu leisten.
5.11
Sämtliche Unterlagen, die von dem Veranstalter ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
5.12
Sämtliche Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen durch Teilnehmer während der Erbringung von Dienstleistungen des Veranstalters sind nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter seine ausdrückliche Einwilligung zur Bild- oder Tonaufnahme während der Dienstleistungen des Veranstalters sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungs- und Werbezwecken auf der Homepage und den Social Media Kanälen des Veranstalters. Der teilweise oder vollständige Widerruf der Einwilligung durch den Teilnehmer ist in schriftlicher Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
6. Haftung
6.1
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
6.3
Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Veranstalters handelt und sich auf dessen Trainingsgelände befindet. Soweit der Teilnehmer durch den Veranstalter aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund abzuleinen, bleibt die alleinige Haftung des Teilnehmenden bestehen.
7. Widerrufsrecht
7.1
Die schriftlichen und mündlichen Buchungen aller Dienstleistungen des Veranstalters mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum sind bindend. Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9).
8. Sonstige Bestimmungen
8.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8.2
Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
8.3
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Stuttgart, 2025